Arbeitsvorgänge sind prizipiell so zu gestalten, dass eine gesundheitliche Gefährdung der Bediensteten wirkungsvoll verhindert wird. Die Arbeitsplätze sind dementsprechend so einzurichten, dass Arbeiten möglichst ohne Gefahr für Sicherheit und Gesundheit der Bediensteten durchführbar sind.
Unter diesen Gesichtspunkten haben sich die Bediensteten vor etwaigen Gefahren zu schützen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Dienstgeber zu gewährleisten.
Schutzausrüstung
Unter diesen Begriff fallen z.B.
- Arbeitsschuhe
- Schutzbekleidung
- Gehörschutz
- (Sonnen)Schutzbrillen
- Bildschirmbrillen
- Sonnenschutz *)
- Hautschutzmittel *)
- Hautpflegemittel *)
Die Kosten für diese Schutzmittel sind vom Dienstgeber zu tragen. Der Bedienstete hat seinerseits die ihm zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung auch zu benutzen!
*) in der Personalvertretung erhältlich!
- Sonnenschutz Stockhausen Stoko UV 30 Complete (Sicherheitsdatenblatt)
- Hautschutzmittel Stockhausen Stoko Protect+ (Sicherheitsdatenblatt)
- Hautpflegemittel Stockhausen Stokolan unparfümiert (Sicherheitsdatenblatt)
Bildschirmbrillen
DienstnehmerInnen, die regelmäßig am Computer arbeiten, haben ein Anrecht auf eine so genannte Bildschirmbrille. Diese spezielle Sehhilfe muss folgenden Anforderungen entsprechen:
- Abstimmung auf die Arbeitsdistanz zum Bildschirm und zu den Belegen
- Abstimmung auf die physiologischen Gegebenheiten und pathologischen Befunde des/der Bediensteten
- Die Gläser müssen entspiegelt, dürfen aber nicht getönt sein (Einstärkengläser für die Arbeitsdistanz zum Bildschirm; Mehrstärkengläser:entweder hohe Bifokalgläser für die Arbeitsdistanz zu Bildschirm und Beleg oder Trifokal-/Multifokalgläser mit besonders breitem Korridor für die Arbeitsdistanz zum Bildschirm).
Hierzu ist ein schrifliches Ansuchen erforderlich, das in Amtsleitung, Personalbüro oder Personalvertretung erhältlich ist. Dieses Ansuchen ist sowohl vom Augenarzt als auch vom Optiker zu bestätigen. Die Rechnung ist vorweg bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen, zu den Restkosten wird ein Zuschuss - abhängig von der Dioptrienanzahl - von maximal € 400 - 450 gewährt.
Untersuchungen
Die Bediensteten haben ein Recht, sich von der Arbeitsmedizinerin untersuchen zu lassen. Unserer Arbeitsmedinzinerin führt regelmäßige Sprechtage im Altenheim und im Alten Rathaus durch, zusätzlich werden Untersuchungen in den Dienststellen angeboten.
In Form von Schwerpunktaktionen werden eigenständige Untersuchungen angeboten, bisher wurden folgende durchgeführt:
- Audiometriemessung (Gehörtest) - 2013
- Lungenfunktionsmessung - 2008, 2009 und 2015
- Sehtest - 2007, 2008, 2015 und 2021
Weitere Schwerpunktaktionen gab es in den Bereichen Haltung (Rücken-Fit-Schulung), Gesunde Ernährung (Apfel-Aktion) oder psychische Belastungen (Burn-Out-Prävention). Bereits mehrmals wurden Nichtraucher-Seminare abgehalten.
Die arbeitsmedizinischen Sprechtage sind in den einzelnen Dienststellen ausgehängt oder hier abrufbar.
Sicherheitsvertrauenspersonen & Ersthelfer
Ein wichtiges Bindeglied zwischen Dienstnehmern und Dienstgeber stellen die Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) dar. Die SVP sind aus dem Stand der Bediensteten zu bestimmen. In jeder Dienststelle sind neben Mitteln und Einrichtugnen für Erste Hilfe auch so genannte Ersthelfer zu nennen. Diese Personen müssen über eine ausreichende Ausbildung für die Erste Hilfe verfügen. Eine aktuelle Liste der SVP und Ersthelfer liegt bei Ing. Obereigner, Altes Rathaus, auf.