Die Agenden der Sicherheitsfachkraft werden von Markus Gruber vom TÜV Austria wahrgenommen.

Aufgaben der Sicherheitsfachkraft

Sicherheitsfachkräfte haben Dienstgeber, Bediensteten, Personalvertretungsorgane und die Kommission auf dem Gebiet

  • des Gesundheitsschutzes,
  • der - auf die Arbeitsbedingungen bezogenen - Gesundheitsförderung und
  • der menschengerechten Arbeitsgestaltung

zu beraten und den Dienstgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.

Die Sicherheitsfachkräfte sind erforderlichenfalls beizuziehen:

  1. bei der Planung von Arbeitsstätten;
  2. bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln;
  3. bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen;
  4. bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen;
  5. in arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes;
  6. bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren;
  7. bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung;
  8. bei der Organisation der Unterweisung und
  9. bei Durchführung der Information
  10. in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der Unfallverhütung und
  11. bei der Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung